(Freiwilliger) Wehrdienst und (Allgemeine) Grundausbildung bei der Bundeswehr

Verdienstmöglichkeiten

Spricht man über die Bezahlung bei der Bundeswehr, muss man zwei Gruppen unterscheiden: auf der einen Seite die Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst mit einer Dauer zwischen 7 und 23 Monaten leisten (Freiwillig Wehrdienstleistende, kurz FWDLer) oder die eine Wehrübung absolvieren. Sie erhalten einen „Wehrsold“ und „Wehrdienstzuschlag“, nach Dienstgraden und der abgeleisteten Dienstzeit gestaffelt, auf der Basis des Wehrsoldgesetzes. Auf der anderen Seite stehen die Zeit- und Berufssoldaten. Sie bekommen eine Besoldung, wobei hier das Bundesbesoldungsgesetz und die Bundesbesoldungsordnung A oder B greifen.

Die Bezüge von freiwillig Wehrdienstleistenden sowie Berufs- und Zeitsoldaten besteht aber nicht alleine aus Wehrsold beziehungsweise Besoldung, sondern wird oftmals durch Zulagen und/oder Zuschläge erhöht.

Finanzielle und sonstige Leistungen im FWD

Die Höhe des monatlichen Entgelts beim Freiwilligen Wehrdienst (FWD) ist vor allem abhängig vom Wehrsoldtagessatz und vom Wehrdienstzuschlag, die jeweils mit der Anzahl der Tage eines Monats multipliziert werden. Die Höhe von Wehrsoldtagessatz und Wehrdienstzuschlag hängt von der Dienstzeit und -grad ab. Beim freiwilligen Wehrdienst ist eine Dienstzeit von minimum 7 und maximal 23 Monaten möglich.

In Monaten mit 30 Tagen ergeben sich folgende monatliche Nettobeträge:

  • Eingangsdienstgrad 777,30 Euro
  • Gefreiter (nach drei Monaten Dienstzeit) 800,40 Euro
  • Obergefreiter (nach sechs Monaten Dienstzeit) 1.003,50 Euro
  • Hauptgefreiter (ab dem 13. Monat) 1.086,30 Euro
  • Hauptgefreiter (ab dem 19. Monat) 1.146,30 Euro

Wichtig: Der Wehrdienstzuschlag wird immer im Folgemonat ausbezahlt, was bedeutet, dass man ihn im ersten Monat NICHT erhält, sondern erst ab dem zweiten. Für den letzten Monat des FWD wird der Zuschlag bei der Entlassung gezahlt. Die Auszahlung erfolgt immer am 15. eines Monats.

Finanzielle Zuschläge und Sachleistungen

  • Erhöhter Wehrsold ab dem 4. Dienstmonat, für Soldaten mit Anspruch auf Wehrsold, die 1) mehr als 12 und höchstens 16 Stunden (6,14 €, ab 7. Dienstmonat 8,69 €) bzw. 2) mehr als 16 und höchstens 24 Stunden (11,25 €, ab 7. Dienstmonat 15,85 €) zusammenhängenden Dienst geleistet haben.
  • Neben dem Wehrsold gibt es im Dezember eine besondere Zuwendung, die auch als „Weihnachtsgeld“ bezeichnet wird und deren Höhe bei 19,20 € pro Monat liegt. Am Ende des Freiwilligen Wehrdienstes erhält man zudem ein Entlassungsgeld in Höhe von 76,80 € pro Monat. Voraussetzung ist jeweils, dass man die sechsmonatige Probezeit erfolgreich absolviert hat, die es bei der Bundeswehr für Freiwillig Wehrdienstleistende gibt.
  • Soldaten, die ihren Standort im Ausland haben, erhalten den doppelten Wehrsold, wenn Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit bei entsprechender Verwendung in demselben Standort Auslandsdienstbezüge oder Auslandstrennungsgeld erhalten.
  • Bahnberechtigungsausweis für Familienheimfahrten; kostenfreie Zugfahrt in der 2. Klasse zwischen Standort und Wohnung (eventuell auch finanzieller Zuschuss für Heimfahrten mit dem eigenen Fahrzeug bis zur Höhe des jeweils geltenden Tarifs der DB); 25% Rabatt auf sonstige DB-Fahrkarten (Normalpreis)
  • kostenlose Unterkunft, Dienstbekleidung, Ausrüstung und Verpflegung
  • Verpflegungsgeld in Höhe von 7,20 € pro Tag an dem man von der Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung befreit ist oder die Gemeinschaftsverpflegung nicht bereitgestellt werden kann (bei einzelnen Mahlzeiten den entsprechendenn Teilbetrag)
  • unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
  • Die Bundeswehr bietet darüber hinaus eine Reihe sozialer Leistungen, z.B. eine Mietbeihilfe für die Wohnung. Wer verheiratet ist und eine Familie hat, dem steht monatlicher Unterhalt für Ehepartner und Kinder zu.

Besoldung von Zeit- und Berufssoldaten

Die Besoldung von Zeit- und Berufssoldaten ist etwas komplizierter. Grundsätzlich gibt es vier Komponenten, aus denen sich das Einkommen dieser Soldaten zusammensetzen kann:

  • Grundgehalt (abhängig von Dienstgrad und Dienstalter / Erfahrungsstufe),
  • Familienzuschlag (bei verheirateten Soldaten und Soldaten mit Kindern),
  • mögliche Zulagen wie Amts-, Stellen- oder Erschwerniszulagen,
  • Zuschläge bei Auslandsverwendungen.

Basis zur Berechnung des Grundgehalts ist die Bundesbesoldungsordnung A oder B. Der Dienstgrad wird bei der Bundesbesoldungsordnung A durch die Besoldungsgruppen „A2″ bis A16“ berücksichtigt. Welcher Dienstgrad in welche Besoldungsgruppe gehört, kann dem Bundesbesoldungsgesetz entnommen werden. Die Anzahl der Dienstjahre wird durch die (Erfahrungs-)Stufen 1 bis 8 berücksichtigt. Jemand in der Besoldungsgruppe A2 und in Stufe 1, ist also eine Person mit niedrigem Dienstgrad und geringem Dienstalter. Für konkrete Besoldungsberechnungen bietet sich beispielsweise dieses Onlinetool hier an.

Zeit- und Berufssoldaten wird die Ausrüstung und die Dienstbekleidung unentgeltlich bereitgestellt. Ebenso wird ihnen unentgeltlich truppenärztliche Versorgung gewährt.