Wehrdienst und Allgemein Grundausbildung

Wehrsold

Wehrsold erhalten:

  • GWDL (Soldaten, die Ihren Grundwehrdienst von 9 Monaten ableisten)
  • FWDL (Soldaten, die freiwillig zusätzlichen Wehrdienst leisten von bis zu maximal 14 Monaten)
  • Wehrübende (ehemalige Soldaten, die an einer Wehrübung teilnehmen oder aktiv eine bestimmte Zeit bei einem Truppenteil verbringen)

Berufssoldaten unterliegen der Bundesbesoldungsordnung.

Grundsätzlich erhalten alle Grundwehrdienstleistende gemäß Wehrsoldgesetz den jeweiligen Wehrsold. Bei der freiwilligen Meldung zum SaZ erhält man jedoch direkt bei Einberufung von Beginn an ein Gehalt und keinen Wehrsold.

Zunächst sind noch die unterschiedlichen Wehrsoldarten zu unterscheiden:

  • Wehrsold (Tagessatz Wehrsold; wird zum 15. des laufenden Kalendermonats gezahlt.)
  • Mobilitätszuschlag (Entfernungspauschale: 51 Cent pro km ab 30 km Entfernung bis max. 204 € pro Monat. Wird nur an GWDL bezahlt.)
  • Wehrdienstzuschlag (erhalten FWDLer ab dem 10. Dienstmonat)
  • Entlassungsgeld (wird am Entlassungstag gezahlt)
  • besondere Zuwendung (z. Bsp. Weihnachtsgeld; wird im Dezember oder am Entlassungstag gezahlt, wenn Dienst vom 1.1. bis 30.09.)
  • Verpflichtungszuschlag (siehe SaZ und “widerrufliche Verpflichtungserklärung”)
  • erhöhter Wehrsold (für zusätzlich geleisteten Dienst/Überstunden)

Nachfolgend eine Tabelle mit den Wehrsold-Tagessätzen:

Dienstmonat Dienstgrad Tagessatz Sold für 30 Tage
1.-3. Monat Soldat 9,41 € 282,30 €
4.-6. Monat Gefreiter 10,18 € 305,40 €
7.-9. Monat Obergefreiter 10,95 € 328,50 €
ab 12. Monat Hauptgefreiter 11,71 €  351,30 €
> 12 Monate Stabsgefreiter, Oberstabsgefreiter, Unteroffizier, Maat, Staabsunteroffizier, Obermaat, Fahnenjunker 13,25 €
Feldwebel, Fähnrich, Oberfeldwebel 13,76 €
Hauptfeldwebel, Oberfähnrich, Stabsfeldwebel, Oberstabsfeldwebel, Leutnant 14,27 €
Oberleutnant 14,78 €
Hauptmann 15,29 €
Stabshauptmann, Major, Stabsarzt 15,80 €
Oberstleutnant, Oberstabsarzt, Oberfeldarzt 16,32 €
Oberst, Oberstarzt 16,83 €
General 17,85 €

Neben den Zahlungen gemäß Wehrsoldgesetz gibt es unter Umständen noch weitere Zahlungen wie z. bsp. das Verpflegungsgeld.